Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Oft steht man als Geschädigter vor der Frage, ob für die Schadensregulierung durch die Versicherung ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Gutachten vorgelegt werden muss.

Kostenvorsanschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine Möglichkeit die ungefähre Schadenshöhe bzw. den Betrag für die Reparatur des beschädigten Kfz. durch eine Werkstatt vorab schätzen zu lassen.

Leider reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus, da es sich um die voraussichtlich zu erwartenden Wiederinstandsetzungkosten handelt und auch der sog. Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- oder Restwert sowie auch die Wertminderung nicht berücksichtigt werden.

Wann ist ein Kostenvoranschlag ausreichend?

Grob kann man sagen, dass ein Kostenvoranschlag bei einer Schadenshöhe bis ca. 750,00€ ausreicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir jedoch sich den individuellen Fall vorab einmal näher anzusehen. 

Gutachten

Mit einem Schaden-/Unfallgutachten durch einem neutralen Kfz.-Sachverständigen sind Sie dagegen auf der sicheren Seite. Achten Sie darauf, dass Sie einen von der Versicherung unabhängigen Gutachter beauftragen.

Weitere Informationen zu Unfallgutachten finden Sie hier.