Abgasuntersuchung (AU)

Vom Gesetzgeber vorgegeben

Alle zwei Jahre müssen Sie Ihr Auto und/oder Motorrad der obligatorischen AU unterziehen.

Die Abgasuntersuchung oder kurz AU (früher ASU) ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Abgastest als Beitrag zum Umweltschutz. Geprüft werden verschiedene Abgaswerte, wie z.B. Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe sowie Rußpartikel bei Dieselfahrzeugen.

Die Abgasuntersuchung ist seit einigen Jahren fester Bestandteil der Hauptuntersuchung, muss jedoch nicht zwingend gleichzeitig durchgeführt werden. Wenn Sie die AU bereits in einer Fachwerkstatt haben durchführen lassen, denken Sie bei Ihrem nächsten HU-Termin daran die AU-Prüfbescheinigung mitzubringen. Bei Überschreitung der zugelassenen Grenzwerte kann Ihnen die HU-Plakette verweigert werden.