Plakette gefällig?

Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung

Seit der Öffnung des Monopols für amtliche Hauptuntersuchungen (HU) im Jahr 1989 hat sich die GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation neben TÜV und DEKRA erfolgreich etabliert.

Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.

Tipps

Es gibt einige Mängel, die sind auch vom Laien mit bloßem Auge erkennbar, z. B. defekte Leuchten, blinde Spiegel oder eine beschädigte Frontscheibe.

Für eine gute Bodenhaftung sollten Sie aus Sicherheitsgründen Sommerreifen unter 2,0 Millimeter und Winterreifen unter 4,0 Millimeter Profil erneuern.

Legen Sie ein Stück Pappe unter die Aggregate, um einen Tropfölverlust zu erkennen. Ist der Motor ölverschmiert, wird dessen Reinigung empfohlen.

Ist das Lenkspiel größer als zwei bis drei Fingerbreiten, suchen Sie Ihre Werkstatt auf.

Prüftermin einhalten! Wer überzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Des Weiteren müssen Fahrzeughalter seit dem 01.07.2012 bei einer Fristüberziehung von mehr als zwei Monaten für die vorgeschriebene vertiefte Untersuchung eine zusätzliche Prüfgebühr in Höhe von 20 % des HU-Entgelts entrichten. Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen zeigt Ihnen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung an. Die nach oben weisende Zahl zeigt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr.

Papiere nicht vergessen: Bringen Sie zur HU bitte Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit.

Wurden Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, werden zusätzlich die Änderungsabnahmen benötigt.

Verfügt Ihr Fahrzeug über eine Gasanlage für den Antrieb, ist im Rahmen der Hauptuntersuchung eine "Wiederkehrende Gasanlagenprüfung"durchzuführen. Für die Durchführung dieser Prüfung ist es erforderlich, dass der Gastank zu mindestens 50 % gefüllt ist! Eine von einer Fachwerkstatt durchgeführte Gassystemeinbauprüfung bzw. Gasanlagenprüfung kann anstelle der wiederkehrenden Gasanlagenprüfung anerkannt werden, wenn diese max. 12 Monate vor Fälligkeit der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.

Lichttechnische Einrichtungen wie Scheinwerfer und Leuchten, sowie Rückstrahler und andere reflektierende Mittel sollten auf Funktion, Beschädigung und festen Sitz überprüft werden.

Fristüberziehung kann teuer werden

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette. Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben dem erhöhten Prüfentgelt ein Verwarnungs- oder Bußgeld.

Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführungsfrist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss allerdings eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 %mehr kostet als die „normale“ HU.