Änderungsabnahme für Ihr Auto
Änderungen an Ihrem Kfz müssen abgenommen werden
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen prüfen die GTÜ-Ingeniere die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in der sog. Änderungsabnahmebescheinigung.
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen?
Die GTÜ-Prüfingenieure begutachten die technischen Änderungen an Ihrem Kfz und bereiten auch die „Eintragung“ in die Papiere durch die Zulassungsstelle vor.
Papiere nicht vergessen
Bringen Sie zur Änderungsabnahme bitte Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die Genehmigung nach EU-Recht, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung mit.
Teilegutachten für Änderungsabnahme
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind.
Zudem kann die GTÜ im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind. Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen zum Beispiel bei der Umschreibung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.